Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Persenning Doktor
Inhaber: Christian Karius
Möwenburgstraße 23
19055 Schwerin
Deutschland
– nachfolgend „Anbieter“ –
Stand: 02.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Herstellung, Änderung, Reparatur, Reinigung, Imprägnierung, Montage sowie sonstige Werk- und Dienstleistungen an Persenningen, Bootsverdecken, Segeln, Bootstextilien, Planen und vergleichbaren Produkten.
Sie gelten außerdem für damit zusammenhängende Leistungen wie Besichtigungen, Maßaufnahmen, Beratungen, Demontagen, Montagen, Transporte sowie die zeitweise Bereitstellung von Stell- oder Lagerflächen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Rechte und Pflichten aus einem Vertrag dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen werden.
§ 2 Leistungen und Beschaffenheit
Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Neuanfertigung von Persenningen, Bootsverdecken und vergleichbaren textilen Produkten,
- Reparatur und Änderung vorhandener Persenningen,
- Näharbeiten,
- Austausch und Erneuerung von Reißverschlüssen,
- Austausch von Folienfenstern und Netzen,
- Erneuerung von Nähten,
- Austausch und Montage von Ösen, Knöpfen und anderen Befestigungselementen,
- Reinigung und Imprägnierung,
- Maßaufnahme und Anpassungsarbeiten am Boot,
- Demontage und Montage,
- weitere individuell vereinbarte Arbeiten.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich um Werkleistungen.
Maßgeblich für Umfang und Beschaffenheit der Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen.
Ein bestimmter optischer Zustand, insbesondere ein Ergebnis „wie neu“, ist bei Reparaturen, Reinigungen oder Arbeiten an gebrauchten Materialien nicht geschuldet.
Angaben, Muster, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen auf der Website stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsgarantie dar, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wurde.
Bei handwerklich gefertigten Produkten sowie textilen und technischen Geweben sind material- und fertigungsbedingte Abweichungen möglich, sofern hierdurch Funktion und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 3 Vertragsschluss, Angebote und Kostenvoranschläge
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage oder Bestellung abzugeben.
Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
- Auftragsbestätigung,
- Bestätigung eines Angebotes,
- Unterzeichnung eines Auftrags,
- Beginn der vereinbarten Arbeiten,
- Zahlungsaufforderung,
- Leistung einer vereinbarten Zahlung.
Individuelle Angebote, Kostenvoranschläge, Besichtigungen, Maßaufnahmen und fachliche Einschätzungen können kostenpflichtig sein.
Der Kunde wird vor Beauftragung über eine bestehende Kostenpflicht informiert.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Angebotspauschale mindestens 85,00 € brutto.
Bei Vor-Ort-Terminen fallen zusätzlich die vereinbarten Fahrt- und gegebenenfalls Nebenkosten an.
Stellt sich nach Sichtung, Demontage oder Bearbeitungsbeginn heraus, dass zusätzliche Arbeiten notwendig oder zweckmäßig sind, werden diese grundsätzlich erst nach Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt.
Geringfügige Maßnahmen zur unmittelbaren Schadensbegrenzung oder Sicherung eines Werkstückes dürfen vorgenommen werden, wenn eine vorherige Rücksprache nicht rechtzeitig möglich ist und die Maßnahme im objektiven Interesse des Kunden liegt.
§ 4 Angaben und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere Angaben über:
- Alter des Werkstücks,
- Material,
- Vorschäden,
- bisherige Reparaturen,
- vorherige Reinigungen und Behandlungen,
- bekannte Materialschwächen,
- Veränderungen am Boot,
- Besonderheiten des Gestänges,
- kundenseitig vorgegebene Maße.
Der Kunde hat Änderungen, die nach Auftragserteilung für die Ausführung relevant werden, unverzüglich mitzuteilen.
Zusätzlicher Aufwand, der durch unrichtige oder unvollständige Angaben entsteht und vom Kunden zu vertreten ist, kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Termine, Abgabe und Abholung
Abgabe und Abholung von Persenningen, Bootsteilen, Booten, Trailern und anderen Gegenständen erfolgen grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Vor-Ort-Termine, Besichtigungen, Maßaufnahmen und Montagen erfolgen ebenfalls nur nach vorheriger Abstimmung.
Der Kunde soll eine Telefonnummer angeben, unter der kurzfristige Abstimmungen möglich sind.
Express-, Fix- oder verbindliche Fertigstellungstermine bestehen nur, wenn diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
§ 6 Preise, Fahrtkosten und Nebenkosten
Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.
Für Vor-Ort-Termine, Besichtigungen, Maßaufnahmen, Beratungen, Montagearbeiten und sonstige Leistungen außerhalb des Betriebssitzes werden Fahrtkosten berechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, betragen diese 1,60 € brutto je tatsächlich gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt ab Möwenburgstraße 23, 19055 Schwerin.
Zusätzlich gilt für Vor-Ort-Termine eine Mindest-Anfahrtspauschale von 49,00 € brutto.
Notwendige Parkgebühren, Fährkosten, Mautkosten oder vergleichbare Nebenkosten können zusätzlich berechnet werden.
Für Reinigungsleistungen beträgt die Mindestbearbeitungsgebühr 85,00 € brutto, sofern im jeweiligen Auftrag keine andere Regelung getroffen wurde.
Kosten für Versand, Verpackung, Transport und besondere Versandversicherungen werden berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden dem Kunden im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Bestellvorgang mitgeteilt.
Bei Neuanfertigungen, umfangreichen Aufträgen oder größeren Materialbestellungen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Kostenpflichtige Angebote, Besichtigungen, Maßaufnahmen, Fahrtkosten und vergleichbare Leistungen werden grundsätzlich nach Erbringung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Reparatur-, Reinigungs- und Fertigungsleistungen sind grundsätzlich spätestens bei Abholung vollständig zu bezahlen.
Bei Versand erfolgt der Rückversand grundsätzlich nach vollständigem Zahlungseingang, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Versicherungsabtretungen wirken nur schuldbefreiend, wenn der Anbieter dies ausdrücklich bestätigt.
§ 8 Einsendung durch den Kunden und Hintransport
Der Versand einer Persenning, eines Bootsverdecks, Segels oder sonstigen Werkstücks vom Kunden zum Anbieter erfolgt grundsätzlich auf Veranlassung und Risiko des Kunden, sofern der Anbieter den Transport nicht ausdrücklich selbst beauftragt hat.
Der Kunde ist für eine trockene, ausreichend stabile und transportsichere Verpackung verantwortlich.
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Sendungen, die auf dem Transportweg verloren gehen, beschädigt werden oder den Betrieb des Anbieters nicht erreichen, soweit der Transport nicht vom Anbieter beauftragt wurde und der Anbieter den Schaden nicht zu vertreten hat.
Der Kunde wird ausdrücklich empfohlen, ausschließlich Versandarten mit Sendungsverfolgung und ausreichender Transportversicherung zu verwenden.
Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Zeit-, Wiederbeschaffungs- beziehungsweise wirtschaftlichen Wert des eingesandten Gegenstandes angemessen sein.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine vom Versanddienstleister angebotene Standardversicherung ausreichend ist.
Die Auswahl des Versanddienstleisters, der Versandart und der Versicherungssumme beim Hinversand obliegt dem Kunden.
Eine vom Kunden zu niedrig gewählte Versicherungssumme begründet keine Ersatzpflicht des Anbieters.
Der Kunde hat Versandbelege und Einlieferungsnachweise mindestens bis zur bestätigten Annahme durch den Anbieter aufzubewahren.
Bei Verlust oder Beschädigung während eines vom Kunden beauftragten Hintransportes hat der Kunde Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister grundsätzlich selbst geltend zu machen.
Maßgeblich für den Eingang ist die tatsächliche Übergabe der Sendung an den Anbieter oder eine zur Annahme berechtigte Person.
Eine elektronische Zustellmeldung eines Versanddienstleisters allein stellt keinen abschließenden Nachweis dafür dar, dass das Werkstück tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Anbieters gelangt ist.
§ 9 Eingang von Werkstücken und Zustandsprüfung
Die Entgegennahme eines Werkstücks stellt keine Bestätigung darüber dar, dass dieses frei von Vorschäden ist.
Die Annahme beinhaltet insbesondere keine vollständige Prüfung auf:
- Risse,
- Materialermüdung,
- UV-Schäden,
- Versprödungen,
- beschädigte Nähte,
- beschädigte Folien,
- defekte Beschichtungen,
- Schimmel,
- Vollständigkeit von Zubehörteilen.
Der Anbieter kann den Zustand bei Eingang fotografisch oder anderweitig dokumentieren.
Eine solche Dokumentation dient insbesondere der Nachvollziehbarkeit des bei Eingang erkennbaren Zustands.
Verdeckte oder erst während der Bearbeitung sichtbar werdende Vorschäden bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Besonderer Wert eingesandter Gegenstände
Hat ein Werkstück einen außergewöhnlich hohen materiellen, historischen, ideellen oder sonstigen besonderen Wert, muss der Kunde den Anbieter hierauf vor Beginn der Bearbeitung in Textform hinweisen.
Ohne eine solche Mitteilung darf der Anbieter davon ausgehen, dass es sich um einen gewöhnlichen gebrauchten Gegenstand ohne außergewöhnlichen Sonderwert handelt.
Die Annahme eines Werkstücks stellt keine Bestätigung eines vom Kunden behaupteten oder angegebenen Wertes dar.
§ 11 Rückversand
Nach Abschluss der Arbeiten kann das Werkstück auf Wunsch des Kunden versandt werden.
Der Anbieter kann den Versanddienstleister auswählen, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vereinbart wurde.
Möchte der Kunde einen besonderen oder über die übliche Transportdeckung hinausgehenden Versicherungsschutz, muss dies spätestens vor Beauftragung des Rückversands vereinbart werden.
Zusätzliche Kosten eines erhöhten Versicherungsschutzes trägt der Kunde.
Für den Gefahrübergang gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften.
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr grundsätzlich mit Übergabe der Sendung an den Versanddienstleister über, soweit gesetzlich zulässig.
Erkennbare Transportschäden sind möglichst unmittelbar gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren.
§ 12 Sauberkeit des Bootes
Bei Maßaufnahme, Anpassung oder Montage einer neuen, reparierten oder gereinigten Persenning muss sich das Boot in einem ausreichend sauberen Zustand befinden.
Insbesondere sind vor dem vereinbarten Termin zu entfernen:
- Vogelkot,
- Öl,
- Fett,
- Sand,
- Erde,
- Grünbelag,
- Schimmel,
- sonstige starke Verschmutzungen.
Der Anbieter ist im Rahmen einer Persenninganfertigung oder Montage nicht verpflichtet, das Boot zu reinigen, sofern eine Reinigung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird eine neue, reparierte oder gereinigte Persenning aufgrund eines verschmutzten Bootes oder verschmutzter Bootsteile verunreinigt, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar, soweit die Verschmutzung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
Eine erforderliche Reinigung des Bootes oder eine zusätzliche Reinigung der Persenning kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
Ist eine fachgerechte und saubere Montage aufgrund des Zustands des Bootes nicht möglich, kann der Anbieter die Arbeiten bis zur Herstellung eines geeigneten Zustands unterbrechen.
§ 13 Gestänge als Konstruktionsgrundlage
Vorhandene Persenning- und Verdeckgestänge werden grundsätzlich als konstruktive Grundlage für Herstellung und Anpassung einer Persenning verwendet.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die zum Zeitpunkt der Maßaufnahme vorhandene Position, Höhe, Spannung und Ausrichtung des Gestänges als vom Kunden beziehungsweise Bootseigner vorgegeben betrachtet.
Der Bootseigner ist dafür verantwortlich, dass sich das Gestänge bei Maßaufnahme und späterer Verwendung in der für den regulären Gebrauch vorgesehenen Stellung befindet.
Der Anbieter kann im Rahmen der Anfertigung technisch mögliche Feineinstellungen vornehmen.
Eine grundlegende:
- Reparatur,
- Veränderung,
- Neupositionierung,
- Verlängerung,
- Verkürzung oder
- Neukonstruktion
des Gestänges ist hiervon nicht umfasst und muss gesondert vereinbart werden.
Veränderungen am Gestänge nach Maßaufnahme oder Herstellung können Passform, Spannung und Funktion der Persenning beeinflussen.
Daraus entstehende Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie auf einer nachträglichen Veränderung durch den Kunden oder Dritte beruhen.
§ 14 Maße, Vorlagen und kundenseitige Vorgaben
Werden Maße, Schnittmuster, Vorlagen oder technische Vorgaben durch den Kunden zur Verfügung gestellt, ist der Kunde für deren Richtigkeit verantwortlich.
Fehler, die ausschließlich aus falschen kundenseitigen Maßen, Vorlagen oder Vorgaben entstehen, stellen keinen Mangel der Werkleistung dar.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, kundenseitig gelieferte Maße vollständig nachzumessen oder technisch zu überprüfen, sofern dies nicht Bestandteil des Auftrags ist.
§ 15 Verwendung alter Persenningen als Vorlage
Wird eine vorhandene Persenning als Vorlage für eine Neuanfertigung verwendet, kann es technisch erforderlich sein, diese aufzutrennen, aufzuschneiden oder anderweitig dauerhaft zu verändern.
Der Kunde stimmt solchen Maßnahmen zu, soweit sie für die beauftragte Reproduktion erforderlich sind.
Ein Anspruch auf kostenlose Wiederherstellung der als Vorlage verwendeten Persenning besteht nicht, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 16 Risiken bei alten und vorgeschädigten Persenningen
Persenningen, Bootsverdecke und Bootstextilien unterliegen während ihrer Nutzungsdauer erheblichen Belastungen.
Hierzu gehören insbesondere:
- UV-Strahlung,
- Wind,
- Regen,
- Feuchtigkeit,
- Frost,
- Hitze,
- Temperaturschwankungen,
- wiederholtes Spannen,
- Falten,
- mechanische Belastung,
- Schimmel,
- Mikroorganismen,
- Reinigungsmittel,
- Salzwasser,
- unsachgemäße Nutzung,
- unsachgemäße Lagerung.
Ältere Persenningen können äußerlich noch gebrauchsfähig erscheinen, obwohl Gewebe, Beschichtung, Folien, Nähte, Reißverschlüsse oder andere Bauteile bereits erheblich geschwächt sind.
Bei:
- Abnahme vom Boot,
- Öffnen,
- Falten,
- Aufspannen,
- Transport,
- Reinigung,
- Reparatur,
- Demontage oder
- Bearbeitung
können vorgeschädigte Materialien reißen, brechen oder sich ablösen.
Schäden, die auf bereits vorhandene Alterung, Materialermüdung, UV-Schädigung, Versprödung oder sonstige Vorschädigungen zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Leistung dar, soweit der Anbieter den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass eine alte oder vorgeschädigte Persenning sämtliche für die Bearbeitung notwendigen Handhabungs- und Bearbeitungsvorgänge ohne zusätzliche Materialschäden übersteht.
§ 17 Reinigung und Imprägnierung
Reinigungen und Imprägnierungen werden mit fachlicher Sorgfalt durchgeführt.
Aufgrund von Alter, Zustand, Materialeigenschaften, früheren Behandlungen oder Verschmutzungen können Veränderungen auftreten.
Mögliche Risiken sind insbesondere:
- Brechen von Folienfenstern,
- Schlierenbildung,
- Mattwerden oder Eintrübung von Folien,
- Rissbildung,
- Farbveränderungen,
- Materialveränderungen,
- Schrumpfung,
- Verzug,
- Ablösen geschwächter Nähte,
- Ablösen oder Auswaschen von Beschriftungen,
- Sichtbarwerden zuvor verdeckter Schäden,
- Delaminierung,
- altersbedingte Brüchigkeit.
Tief in das Material eingedrungene Verschmutzungen, beispielsweise:
- Schimmel,
- Spak,
- Vermoosung,
- Öl,
- Fett,
- Metallabrieb,
können möglicherweise nicht vollständig entfernt werden.
Schimmel oder tief sitzende Verfärbungen können nach einer Reinigung erneut sichtbar werden.
Zur Behandlung von Schimmel oder Spak kann der Einsatz chlorhaltiger Reinigungsmittel erforderlich sein.
Da viele Textilien nicht chlorstabilisiert sind, können hierbei Verfärbungen, Vergilbungen oder Materialveränderungen auftreten.
Ein bestimmtes optisches Ergebnis oder ein Zustand „wie neu“ wird nicht geschuldet.
§ 18 Stark verschmutzte oder gesundheitsgefährdende Werkstücke
Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme oder Bearbeitung eines Werkstücks abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn dieses außergewöhnlich stark verschmutzt oder möglicherweise gesundheitsgefährdend kontaminiert ist.
Dies betrifft insbesondere Kontaminationen durch:
- Fäkalien,
- Kraftstoffe,
- Öl,
- Chemikalien,
- unbekannte Substanzen,
- starken Schimmelbefall,
- Schädlingsbefall,
- biologische Verunreinigungen.
Der Kunde hat bekannte Kontaminationen vor Versand oder Übergabe mitzuteilen.
Werden besondere Reinigungs-, Schutz-, Verpackungs- oder Entsorgungsmaßnahmen erforderlich, können diese nach Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
Ist eine gefahrlose Bearbeitung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Anbieter die Bearbeitung ablehnen.
§ 19 Lose Teile und Zubehör
Der Kunde soll nur diejenigen Zubehörteile mitsenden oder übergeben, die für die beauftragten Arbeiten erforderlich sind.
Lose oder nicht benötigte Gegenstände sind vor Übergabe nach Möglichkeit zu entfernen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Leinen,
- Gurte,
- lose Knöpfe,
- Werkzeug,
- Taschen,
- persönliche Gegenstände,
- nicht benötigte Stangen oder Beschläge.
Nicht ausdrücklich im Auftrag aufgeführte lose Gegenstände gelten nicht als gesondert zur Verwahrung übernommen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, bei Eingang ein vollständiges Inventar sämtlicher mitgelieferter Kleinteile zu erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 20 Gewebeeigenschaften, Wellen und Falten
Textile und technische Gewebe sind flexible Materialien.
Während Herstellung und Montage müssen sie unter anderem:
- bewegt,
- gespannt,
- gefaltet,
- genäht,
- geklebt oder
- verschweißt
werden.
Hierdurch können Wellen, Falten, Spannungsunterschiede oder leichte Formveränderungen entstehen.
Solche Erscheinungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie material- oder fertigungsbedingt sind und Funktion sowie Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 21 Eigenmontage
Wird eine Persenning oder ein Bauteil vom Kunden selbst montiert, ist der Kunde für die fachgerechte Montage verantwortlich.
Schäden oder Passformprobleme, die auf eine unsachgemäße Eigenmontage zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar.
Gleiches gilt für nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte.
§ 22 Abstellen von Booten, Trailern und Gegenständen
1. Eigenes Risiko
Boote, Trailer, Persenningen, Zubehör oder sonstige Gegenstände, die auf dem Betriebsgelände, vor der Halle, auf Außenflächen oder sonstigen vom Anbieter genutzten Stellflächen abgestellt werden, sind durch den Anbieter nicht gegen Diebstahl, Vandalismus, Naturereignisse oder sonstige Sachschäden versichert.
Das Abstellen erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Kunden beziehungsweise Bootseigners, soweit der Anbieter einen Schaden nicht zu vertreten hat.
2. Kein Versicherungsschutz
Durch die Annahme eines Bootes, Trailers oder sonstigen Gegenstandes entsteht kein:
- Kaskoversicherungsschutz,
- Diebstahlversicherungsschutz,
- Elementarschadenversicherungsschutz,
- sonstiger Sachversicherungsschutz
durch den Anbieter.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, einen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz zu unterhalten.
3. Typische Risiken
Soweit der Schaden nicht vom Anbieter zu vertreten ist, haftet der Anbieter insbesondere nicht für Schäden oder Verluste durch:
- Diebstahl,
- versuchten Diebstahl,
- Einbruch,
- Vandalismus,
- Sturm,
- Orkan,
- Hagel,
- Starkregen,
- Hochwasser,
- Überschwemmung,
- Blitzschlag,
- Schnee- oder Eislast,
- Frost,
- herabfallende Äste oder Bäume,
- Tierverbiss oder andere Tierschäden,
- Handlungen unbekannter Dritter,
- Schäden durch fremde Fahrzeuge,
- vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
4. Sicherung
Der Kunde hat Boot und Trailer in einem standsicheren und verkehrssicheren Zustand zu übergeben.
Soweit vorhanden und zumutbar, sind insbesondere:
- Trailer gegen Wegrollen zu sichern,
- Zugvorrichtungen gegen unbefugtes Ankuppeln zu sichern,
- vorhandene Diebstahlsicherungen zu verwenden,
- Türen, Luken und Stauräume zu schließen,
- lose Gegenstände zu sichern,
- Abdeckungen ausreichend zu befestigen.
5. Wertsachen
Wertsachen, Bargeld, Dokumente, elektronische Geräte und persönliche Gegenstände sollen vor Übergabe aus dem Boot entfernt werden.
Eine gesonderte Verwahrung solcher Gegenstände wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Technische Gefahren
Der Kunde muss auf ihm bekannte besondere Gefahren hinweisen, beispielsweise:
- Kraftstoffaustritt,
- Undichtigkeiten,
- Gasflaschen,
- beschädigte Batterien,
- elektrische Schäden,
- instabile Trailer,
- nicht ausreichend befestigte Bauteile.
7. Unangekündigtes Abstellen
Boote, Trailer oder andere Gegenstände dürfen nicht ohne vorherige Termin- und Ortsabsprache abgestellt werden.
Ein eigenmächtiges Abstellen, insbesondere außerhalb der Betriebszeiten oder vor der Halle, erfolgt auf Risiko des Kunden.
Eine Verpflichtung zur sofortigen Überwachung oder Sicherung entsteht hierdurch nicht.
8. Arbeiten am Boot
Muss das Boot im Rahmen des Auftrags bewegt, geöffnet, betreten oder anderweitig gehandhabt werden, gelten für schuldhaft vom Anbieter verursachte Schäden die gesetzlichen Vorschriften.
§ 23 Abnahme und Fertigstellung
Nach Fertigstellung wird der Kunde über die Abhol- beziehungsweise Versandbereitschaft informiert.
Bei Werkleistungen gelten hinsichtlich der Abnahme die gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde darf eine Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für eine gesetzliche Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und Informationspflichten.
Eine Abholung oder Ingebrauchnahme kann je nach Einzelfall als Abnahme gelten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
§ 24 Nicht abgeholte Werkstücke und Lagerkosten
Der Kunde ist verpflichtet, fertiggestellte beziehungsweise zur Abholung bereitstehende Gegenstände innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
Nach Fertigstellung kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene Abholfrist setzen.
Erfolgt die Abholung trotz Aufforderung nicht, können nach vorheriger Ankündigung angemessene Lager- beziehungsweise Stellplatzkosten berechnet werden.
Hierdurch entstehende zusätzliche Transport-, Umlagerungs- oder Handlingkosten können ebenfalls berechnet werden.
Das Eigentum des Kunden an seinem Werkstück geht allein aufgrund einer verspäteten Abholung nicht auf den Anbieter über.
Gesetzliche Rechte des Anbieters bei Annahmeverzug bleiben unberührt.
§ 25 Terminänderungen und vergebliche Anfahrten
Änderungen von Leistungsort oder Termin können zu einer Anpassung der Kosten führen.
Dies gilt insbesondere bei zusätzlichen:
- Fahrtstrecken,
- Fahrtzeiten,
- Personalzeiten,
- Wartezeiten,
- organisatorischen Aufwendungen.
Kann ein verbindlicher Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können entstandene Aufwendungen berechnet werden.
Bei vergeblicher Anfahrt werden grundsätzlich die vereinbarten Fahrtkosten sowie eine Aufwandspauschale von 95,00 € brutto berechnet.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 26 Mängelrechte und Reklamationen
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Unternehmer haben die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind von Unternehmern unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe beziehungsweise Erhalt, anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.
Keine Mängel der Werkleistung sind Schäden, die nach Übergabe insbesondere aufgrund folgender Umstände entstehen:
- unsachgemäße Verwendung,
- falsche Montage,
- nachträgliche Veränderungen am Gestänge,
- nachträgliche Veränderungen durch Dritte,
- mangelnde Pflege,
- unsachgemäße Lagerung,
- altersbedingter Verschleiß.
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 27 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen dieser AGB gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 28 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Ereignisse, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, können zu Verzögerungen führen.
Hierzu gehören insbesondere:
- erhebliche Materialengpässe,
- Lieferausfälle,
- erhebliche Erkrankungen,
- Streiks,
- behördliche Maßnahmen,
- Naturereignisse,
- Transportstörungen,
- Betriebsunterbrechungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in solchen Fällen angemessen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 29 Stornierung und Kündigung
Kündigt oder storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, können bis dahin erbrachte Leistungen, verwendete Materialien und entstandene Aufwendungen berechnet werden.
Soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, kann hierfür eine Aufwandspauschale von 5 % der Auftragssumme, mindestens jedoch 120,00 € netto, berechnet werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.
§ 30 Eigentumsvorbehalt
Vom Anbieter gelieferte Materialien, Waren oder Anfertigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 31 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
§ 32 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund besteht.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren.
Persenning Doktor
Möwenburgstraße 23
19055 Schwerin
Deutschland
Beginn der Arbeiten während der Widerrufsfrist
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung begonnen wird, gelten die gesetzlichen Regelungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn und gegebenenfalls zum Wertersatz.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Individuelle Anfertigungen
Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
Dies kann insbesondere individuell nach Maß gefertigte Persenningen oder Bootsverdecke betreffen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgende Erklärung verwenden:
An:
Persenning Doktor
Möwenburgstraße 23
19055 Schwerin
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Ware beziehungsweise Leistung:
Bestellt am / Vertrag geschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift:
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
§ 33 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, verarbeitet.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 34 Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 35 Anwendbares Recht und internationale Kunden
Für die Vertragsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.
Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Wahl deutschen Rechts nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und dessen zwingende Vorschriften aufgrund gesetzlicher Regelungen Anwendung finden.
Dies gilt insbesondere für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Vertragssprache ist Deutsch.
Werden Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsunterlagen bereitgestellt, dienen diese grundsätzlich der Verständlichkeit.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die deutsche Fassung für die Auslegung maßgeblich.
§ 36 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwerin Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit.
Insbesondere bei Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bleiben zwingende nationale und internationale Zuständigkeitsregelungen unberührt.
§ 37 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben möglich und gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.